Adenbüttel, den 16. Juni 1891

 

Herrn

Königlichen Landrat

Zu Gifhorn

 

Bezugnehmend der Mitteilung des königlichen Landrat vom 13. d. M. betreffend Entziehung der Tanzbelustigung auf 22. d. M. wegen Ausschreitung der jungen Leute hierselbst wird vom Berichterstatter daselbst höchstwahrscheinlich übertrieben sein.

Das zwar derselbe mit den jungen Leuten nicht im besten Einvernehmen steht, ist nicht zu bezweifeln, was aber lediglich dessen eigenes Verschulden ist, denn selbiger will durchaus nicht wissen, das Damen und Burschen zusammen gehen, gleichviel ob auf der Dorfstraße oder außerhalb des Dorfes.

Trifft er solche zusammen, so verfolgt er sie stets und es wird ein Rennen und Jagen, das es eine Lust ist für die welche gut laufen können.

Das derselbe stets in allen Sachen zu dreiste vorgeht, beweist auch wie hier bekannt wurde, in dessen früheren Pfarramte eigenhändig Sätze an die Tür des Wahllokals gesetzt haben soll, um an letzter Stelle noch agieren für die Welfenpartei.

Was nun die Beschuldigung der jungen Leute anbetrifft, so diene hiermit wahrer Sachverhalt.

“Das fast jeden Abend sich mehrere junge Burschen zusammenfinden und sich unterhalten, ist nicht zu bestreiten, sammeln sich auch gerne unweit Behlendorfs Wohnung, solcher nämlich ist als Säufer bekannt, so hochgradig, das derselbe selbst nach ärztlichen Gutachten als säuferwahnsinnig erklärt wurde.

Mithin gibt es da verschiedentlich manches zu hören und zu sehen – hierbei  bemerke ich, das auch meine Wohnung in nächster Nähe dieser Stelle ist.

Mithin ohne Weitläufigkeiten kontrollieren, muß aber gestehen das ich oft Augen- und Ohrenzeuge war, das die jungen Leute sich noch vor 10 Uhr gute Nacht bieten und ein jeder still und ordentlich seiner Wege nachhause gehet.

Was in Summe sich über das ganze Betragen der jungen Leute sagen lässt, so kann man wohl von keiner Jugend sagen, das solche ein erfreuliches ist.

Jedoch im Vergleich zu anderen Gemeinden soweit ich sie kenne, herrscht hier noch die beste Zucht und Ordnung, wofür auch der Landgendarm zu Meine sprechen wird und muß.

Der Unfug, welcher an der Wohnung des Behlendorf verübt worden ist, läßt sich gar nicht beweisen das solcher von Tanzlustigen ausgeübt worden ist.

Denn die Anfertigung des Strohmannes war sehr einfach: nämlich ein Bündel Stroh, ein Rock darüber und ein Hut darauf so war er in die Dachrinne der Belendorfschen Wohnung gesetzt.

Wie hier schon erwähnt, ist aller Achtung vor Behlendorf gewichen, mithin erdreist es sich jede geringe Person sowas zu tun, schließlich bemerke ich noch, das zwar diese flüchtige Mitteilung nicht nur diene des Tanzen wegen, sondern das die hiesige Gemeinde beim königlichen Landrat nicht länger im dunkeln Lichte zu stehen  komme.

   ergeben                            

der Gemeindevorsteher

                                Bosse


Gifhorn, den 17. Juni 1891

 

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den Herrn Gemeindevorsteher

zu

Adenbüttel

 

mit dem ergebenen Erwiedern, das ich, trotzdem sie in dem vorstehenden Schreiben das Vorkommen von Ausschreitungen seitens der dortigen jungen Leute nicht wiederlegt haben dennoch ausnahmsweise die Genehmigung zur Abhaltung des Schützenfestes auch am Montag, den 22. D. M. bis 12 Uhr nachts hiermit erteilen will.

Der Gastwirt Upmann kann auch an diesem Tage bis zur bestimmten Stunde Speisen und Getränke verabreichen.

 Der königliche Landrat

                              Von Berg